Wofür brauchen Sie einen Handelsregisterauszug?
Der Austausch und die Verfügbarkeit zuverlässiger und wichtiger Informationen, über die wesentlichen Bestandteile und Rechtsverhältnisse Ihrer Geschäftspartner, ist für einen dynamischen kaufmännischen Ablauf unverzichtbar. Um beides zu gewährleisten, gibt es das Handelsregister, welches offiziell von Amtswegen über all diese maßgeblichen Informationen verfügt. Sollten Sie einen Handelsregisterauszug online abrufen wollen, so haben Sie die Möglichkeit, diesen mit einer amtlichen Beglaubigung zu erhalten. Für einige Länder ist zudem eine internationale Beglaubigung Apostille erforderlich. Unser Serviceteam bietet Ihnen natürlich ausschließlich vollständige Dokumente und überlässt es Ihnen, ob Sie eine solche Beglaubigung anfordern.
Unsere Preise setzen sich zusammen, aus einer Servicegebühr für unsere qualifizierten Mitarbeiter, welche die benötigten Informationen sorgfältig recherchieren, beantragen und Ihnen schließlich zusenden. Ein Beratungsgespräch ist auf Anfrage natürlich jederzeit kostenfrei in unserem Service enthalten. Die amtlichen, von den Ämtern verlangten Gebühren 1310 und 1311 des JVKostG, sind in unserer Preisliste stets inkludiert.
Hier können Sie direkt einen Handelsregisterauszug online abrufen
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Auszug aus dem Handelsregister
Rechtsdienstleister mit Übersetzungsservice
Inhaber:
Gottfried A. Freitag
Wichertstraße 3
10439 Berlin
USt-IdNr.: DE268308354
Telefax: +49 30 50 56 36 72
E-Mail: mail@auszug-handelsregister.info



