handelsregisterauszug abfragen

Was ist eine amtliche Beglaubigung? 

FAQ

Eine amtliche Beglaubigung bestätigt die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original durch Stempel, Siegel und Unterschrift einer berechtigten Behörde (z.B. Bürgeramt, Ortsgericht). Sie wird für offizielle Dokumente (Zeugnisse, Urkunden) benötigt, oft für Behörden oder Arbeitgeber. Notare führen öffentliche Beglaubigungen durch, etwa für Unterschriften. Amtliche Beglaubigungen von Kopien / Abschriften und Unterschriften dienen der Sicherheit im Rechtsverkehr und bestätigen die Echtheit der Schriftstücke und Unterschriften.

Beglaubigt werden Kopien von:

  • Handelsregisterdokumente
  • Übersetzungen von Handelsregisterdokumente von vereidigten Übersetzern
  • Schulzeugnissen, Diplomen, Facharbeiterzeugnissen
  • Approbationsurkunden, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden
  • Privatzeugnissen und Arbeitszeugnissen bzw. Beurteilungen (zur Vorlage bei einer Behörde)
  • SV-Büchern
  • Schwerbehindertenausweisen
  • Personalausweisen, mit dem Vermerk: "Gilt nicht als Personalausweisersatz"
  • Reisepässen, mit dem Vermerk: "Gilt nicht als Reisepassersatz"
  • Führungszeugnisse
  • Zivildienstbescheinigungen
  • Deutschen Schriftstücken für deutsche Botschaften im Ausland

Nicht beglaubigt werden:

  • Schriftstücke, die nicht von einer Behörde ausgestellt wurden bzw. nicht für eine Behörde bestimmt sind (-> Notar)
  • Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind ( -> Beglaubigungsstellen für Auslandsbeglaubigungen der zuständigen Bundesländer)
  • Ausländische Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Inland bestimmt sind ( -> zuständiges Konsulat - siehe unter Download / Links - Vertretungen anderer Staaten in Deutschland)
  • Übersetzungen von fremdsprachigen Schriftstücken (auch nicht vom amtlich bestellten Dolmetscher)
  • Führerscheine
  • Fahrzeugpapiere
  • Jagdscheine
  • Fischereischeine
  • Handwerkskarten
  • Betreuerausweise (-> bitte dem Amtsgericht vorlegen)
  • Wehrdienst-Bescheinigungen
  • Bootsführerscheine / -segelscheine (-> bitte der Wasserschutzpolizei vorlegen)
  • zivilrechtliche Verträge
  • Kopien von Negativen
  • Kopien, die nicht vom Original zu unterscheiden sind, z.B. auch Farbkopien (-> in diesen Fällen sich bitte an die ausstellende Behörde wenden)
  • bei Zuständigkeit einer anderen Behörde, z.B. Katasterangelegenheiten oder Personenstandsangelegenheiten
  • Geburtsurkunden können nur im Geburts-Standesamt erneut ausgestellt werden und werden durch keine andere Behörde beglaubigt
  • Schriftstücke mit Änderungen, Durchstreichungen, Löschungen, unleserlichen Passagen oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist

Hier können Sie einen beglaubigten Handelsregisterauszug beantragen


| | |


Bei auszug-handelsregister.info entfällt die zeitaufwendige bürokratische Registrierung über den Postweg, im Unterschied zur Bestellung beim Registerportal des Justizministeriums um die originalen Handelsregisterauszüge zu erhalten.

Machen Sie es sich bequem und bestellen Sie bei uns einfach, online und schnell Ihren gewünschten Handelsregisterauszug.

Im Unterschied zur automatisierten maschinellen Bearbeitung des Registerportals recherchieren unsere erfahrenen Mitarbeiter für Sie und senden Ihnen die gewünschten Dokumente in kürzester Zeit zu.

Ist unsere Recherche erfolglos und die bestellten Dokumente sind nicht lieferbar, ist unser Service für Sie Kostenlos.

Bei uns können Sie den amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug mit Apostille (internationale Beglaubigung) online bestellen. Weitere Informationen zu diesen Beglaubigungen finden Sie hier auf unserer Website. Wir beantragen für Sie die Beglaubigung bei den jeweiligen zuständigen Amtsgerichten und erledigen die postalische Zusendung professionell und zuverlässig. Unser Kundenservice bietet Ihnen Rückfrage- und Kontaktmöglichkeiten per E-Mail oder Fax. 

Bestellungen von Handelsregisterauszügen des jeweiligen Amtsgerichte nehmen wir rund um die Uhr entgegen. Unsere Preise (zzgl. USt.) beinhalten die amtliche Gebühr für das jeweilige Dokument (Nr. 1310, 1311 des JVKostG) sowie unsere Servicegebühr für Recherche, Beantragung und Zusendung von Dokumenten und Kundenbetreuung.

 

Instagram Pinterest LinkedIn

Auszug aus dem Handelsregister

www.auszug-handelsregister.info
Handelsregisterauszug
Bewertung: 4.92 von 5 auf Grundlage von 294325 Bewertungen