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Was ist eine amtliche Beglaubigung? 

FAQ

Eine amtliche Beglaubigung ist eine offizielle Bestätigung durch eine Behörde, dass eine Kopie eines Dokuments mit dem Original übereinstimmt oder dass eine Unterschrift echt ist. Sie dient dazu, die Echtheit von Dokumenten oder Unterschriften zu verifizieren, damit diese von anderen Stellen anerkannt werden können.

Die amtliche Beglaubigung bestätigt die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original durch Stempel, Siegel und Unterschrift einer berechtigten Behörde (z.B. Amtsgericht, Landgericht). Sie wird für offizielle Dokumente benötigt, oft für Behörden oder Arbeitgeber. Amtliche Beglaubigungen von Kopien / Abschriften und Unterschriften dienen der Sicherheit im Rechtsverkehr und bestätigen die Echtheit der Schriftstücke und Unterschriften.

Beglaubigt werden Kopien von:

  • Handelsregisterdokumente
  • Übersetzungen von Handelsregisterdokumente von vereidigten Übersetzern
  • Schulzeugnissen, Diplomen, Facharbeiterzeugnissen
  • Approbationsurkunden, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden
  • Privatzeugnissen und Arbeitszeugnissen bzw. Beurteilungen (zur Vorlage bei einer Behörde)
  • SV-Büchern
  • Schwerbehindertenausweisen
  • Personalausweisen, mit dem Vermerk: "Gilt nicht als Personalausweisersatz"
  • Reisepässen, mit dem Vermerk: "Gilt nicht als Reisepassersatz"
  • Führungszeugnisse
  • Zivildienstbescheinigungen
  • Deutschen Schriftstücken für deutsche Botschaften im Ausland

Hier können Sie einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug online anfordern


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Bei uns entfällt die zeitaufwendige bürokratische Registrierung über den Postweg, im Unterschied zur Bestellung beim Registerportal des Justizministeriums um die amtlichen Handelsregisterauszüge zu erhalten.

Machen Sie es sich bequem und bestellen Sie bei uns einfach, online und schnell Ihren amtlichen Handelsregisterauszug.

Ist unsere Recherche erfolglos und die bestellten Dokumente sind nicht lieferbar, ist unser Service für Sie Kostenfrei.

Bei uns können Sie den amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug mit Apostille online anfordern. Weitere Informationen zu diesen Beglaubigungen finden Sie unter FAQ auf unserer Webseite. Wir liefern Ihnen die amtlichen Beglaubigungen und Überbeglaubigungen (Apostillen) aller bundesweiten Amtsgerichte und erledigen die postalische Zusendung professionell und zuverlässig. Für den Kundenservice bieten wir Ihnen Rückfrage- und Kontaktmöglichkeiten per E-Mail oder Fax an. 

Bestellungen von Handelsregisterauszügen der zuständigen Amtsgerichte nehmen wir rund um die Uhr entgegen. Die Preise beinhalten die amtliche Gebühr für das jeweilige Dokument (Nr. 1310, 1311 des JVKostG) sowie eine Servicegebühr.

 

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Handelsregisterauszug direkt vom Amtsgericht

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