Auszug aus dem Handelsregister

Was ist eine amtliche Beglaubigung? 

FAQ

Eine amtliche Beglaubigung bestätigt die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original durch Stempel, Siegel und Unterschrift einer berechtigten Behörde (z.B. Bürgeramt, Ortsgericht). Sie wird für offizielle Dokumente (Zeugnisse, Urkunden) benötigt, oft für Behörden oder Arbeitgeber. Notare führen öffentliche Beglaubigungen durch, etwa für Unterschriften. Amtliche Beglaubigungen von Kopien / Abschriften und Unterschriften dienen der Sicherheit im Rechtsverkehr und bestätigen die Echtheit der Schriftstücke und Unterschriften.

Beglaubigt werden Kopien von:

  • Handelsregisterdokumente
  • Übersetzungen von Handelsregisterdokumente von vereidigten Übersetzern
  • Schulzeugnissen, Diplomen, Facharbeiterzeugnissen
  • Approbationsurkunden, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden
  • Privatzeugnissen und Arbeitszeugnissen bzw. Beurteilungen (zur Vorlage bei einer Behörde)
  • SV-Büchern
  • Schwerbehindertenausweisen
  • Personalausweisen, mit dem Vermerk: "Gilt nicht als Personalausweisersatz"
  • Reisepässen, mit dem Vermerk: "Gilt nicht als Reisepassersatz"
  • Führungszeugnisse
  • Zivildienstbescheinigungen
  • Deutschen Schriftstücken für deutsche Botschaften im Ausland

Nicht beglaubigt werden:

  • Schriftstücke, die nicht von einer Behörde ausgestellt wurden bzw. nicht für eine Behörde bestimmt sind (-> Notar)
  • Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind ( -> Beglaubigungsstellen für Auslandsbeglaubigungen der zuständigen Bundesländer)
  • Ausländische Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Inland bestimmt sind ( -> zuständiges Konsulat - siehe unter Download / Links - Vertretungen anderer Staaten in Deutschland)
  • Übersetzungen von fremdsprachigen Schriftstücken (auch nicht vom amtlich bestellten Dolmetscher)
  • Führerscheine
  • Fahrzeugpapiere
  • Jagdscheine
  • Fischereischeine
  • Handwerkskarten
  • Betreuerausweise (-> bitte dem Amtsgericht vorlegen)
  • Wehrdienst-Bescheinigungen
  • Bootsführerscheine / -segelscheine (-> bitte der Wasserschutzpolizei vorlegen)
  • zivilrechtliche Verträge
  • Kopien von Negativen
  • Kopien, die nicht vom Original zu unterscheiden sind, z.B. auch Farbkopien (-> in diesen Fällen sich bitte an die ausstellende Behörde wenden)
  • bei Zuständigkeit einer anderen Behörde, z.B. Katasterangelegenheiten oder Personenstandsangelegenheiten
  • Geburtsurkunden können nur im Geburts-Standesamt erneut ausgestellt werden und werden durch keine andere Behörde beglaubigt
  • Schriftstücke mit Änderungen, Durchstreichungen, Löschungen, unleserlichen Passagen oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist

Hier können Sie einen beglaubigten Handelsregisterauszug beantragen


| | |


Facebook Instagram Pinterest LinkedIn

Auszug aus dem Handelsregister

www.auszug-handelsregister.info
Handelsregisterauszug
Bewertung: 4.92 von 5 auf Grundlage von 294325 Bewertungen