Handelsregister Dresden
Registergericht Dresden
Die Verantwortung für die Betrieb des Handelsregisters Dresden liegt beim Amtsgericht Dresden, das in seiner Funktion als Registergericht eine entscheidende Rolle spielt. Das Registergericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die für die Führung öffentlicher Register (u.a. Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister) zuständig ist. Es prüft Anmeldungen auf formelle Korrektheit, nimmt Eintragungen vor, überwacht die Rechtmäßigkeit von Unternehmensdaten und macht diese elektronisch bekannt.
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