Handelsregisterauszug online auszug-handelsregister.info ist ein privater B2B Rechtsdienstleister- und Übersetzungsservice und steht in keiner Verbindung zum staatlichen Handelsregister. Kostenlose Informationen können Sie beim gemeinsamen Registerportal der Länder unter handelsregister.de einsehen. 

Was ist das Handelsregister?

FAQ

Das Handelsregister ist ein offizielles, elektronisch geführtes öffentliches Verzeichnis, das von den Amtsgerichten (als Registergerichten) geführt wird und Informationen über die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse von Kaufleuten und Handelsgesellschaften dokumentiert.

Es sorgt für Sicherheit und Transparenz im geschäftlichen Alltag, da die eingetragenen Daten für jedermann frei einsehbar sind. Über das gemeinsame Registerportal der Länder können Interessenten zentral auf diese Daten zugreifen.

Wie ist das Handelsregisters ausgebaut?

Das Handelsregister ist in zwei Hauptabteilungen unterteilt:

  • Abteilung A (HRA): Hier werden Personengesellschaften und Einzelkaufleute eingetragen. Dazu gehören zum Beispiel:
    • Einzelkaufleute (e. K.)
    • Offene Handelsgesellschaften (oHG)
    • Kommanditgesellschaften (KG)
  • Abteilung B (HRB): Hier werden Kapitalgesellschaften geführt. Dazu zählen unter anderem:
    • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
    • Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) – UG
    • Aktiengesellschaften (AG)

Welche Informationen werden im Handelsregister eingetragen?

Ein Eintrag im Handelsregister enthält wesentliche Fakten über ein Unternehmen:

  • Firma (der offizielle Name des Unternehmens)
  • Sitz und Anschrift der Firma
  • Unternehmensgegenstand (die genaue Beschreibung der Geschäftstätigkeit)
  • Rechtsform (z. B. GmbH, KG)
  • Vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstände, persönlich haftende Gesellschafter) sowie Inhaber einer Prokura
  • Kapitalangaben (Stammkapital bei einer GmbH oder Grundkapital bei einer AG)

Welche Aufgaben und Funktionen hat das Handelsregister?

  • Transparenz und Vertrauensschutz: Geschäftspartner, Kunden und Banken können vor dem Abschluss von Verträgen die Existenz, die Seriosität und die Vertretungsmacht eines Unternehmens überprüfen.
  • Rechtsklarheit (Publizitätsprinzip): Tatsachen, die im Register eingetragen sind, gelten gegenüber Dritten als bekannt. Niemand kann sich herausreden, er habe von bestimmten Vertretungsverhältnissen oder einer Löschung nichts gewusst.
  • Rechtsentstehung (Konstitutive Wirkung): Bei Kapitalgesellschaften (wie der GmbH) entsteht die eigenständige Rechtspersönlichkeit erst mit der erfolgreichen Eintragung in das Register.

Hier können Sie einen amtlichen Auszug aus dem Handelsregister online beantragen.


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Handelsregisterauszug direkt aus dem Handelsregister

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