auszug-handelsregister.info ist ein privater B2B Rechtsdienstleister- und Übersetzungsservice und steht in keiner Verbindung zum staatlichen Handelsregister. Kostenlose Informationen können Sie beim gemeinsamen Registerportal der Länder unter handelsregister.de einsehen.
Aktuelle Handelsregisterinformationen direkt vom Amtsgericht als PDF. Auszüge weiterer Länder:
Ein Historischer Handelsregisterauszug (auch historischer Registerausdruck genannt) ist ein offizielles Dokument, das alle Eintragungen und Daten eines Unternehmens von der Gründung bis zur Umstellung auf die elektronische Registerführung (etwa bis zum 31.12.2006 bzw. Anfang 2007) umfasst. Das Besondere an diesem Dokument ist, dass es sich meist um ein Querformat-PDF mit eingescannten, oft handschriftlichen oder maschinengeschriebenen früheren Registerblättern handelt, die vor der Digitalisierung auf Papier geführt wurden. Er dokumentiert somit ausschließlich die "Papier-Ära" einer Firma.
Was sind die wichtigsten Merkmale eines historischen Handelsregisterauszuges?
Zeitraum: Enthält Daten von der Unternehmensgründung bis zur Digitalisierungswelle (Stichtag je nach Bundesland/Gericht um die Jahreswende 2006/2007).
Inhalt: Dokumentiert frühere Geschäftsführer, Wechsel der Gesellschafter, Sitzverlegungen, Prokura sowie Änderungen des Stammkapitals oder des Geschäftsgegenstands aus dieser Epoche.
Format: Da es sich um Scans der alten analogen Registerordner handelt, wird er in der Regel im Querformat als digitale Abschrift bereitgestellt.
Wann benötigt man einen historischen Handelsregisterauszug?
Der historische Auszug wird seltener im normalen Alltag gebraucht, ist jedoch in speziellen Fällen unverzichtbar:
Bei Rechtsstreitigkeiten oder Insolvenzverfahren, die Sachverhalte betreffen, die weiter als 15–20 Jahre zurückliegen.
Zur Prüfung von alten Haftungsfragen bei einem Firmenverkauf oder dem Erwerb von Gesellschafteranteilen.
Für wissenschaftliche Recherchen, historische Unternehmensanalysen oder genealogische Forschungen (Ahnenforschung bezüglich früherer Firmeneigentümer).