Was ist eine amtliche Vorbeglaubigung?
FAQ
Eine amtliche Vorbeglaubigung ist ein vorgeschalteter Bestätigungsschritt im internationalen Urkundenverkehr, mit dem eine übergeordnete Behörde die Echtheit der Unterschrift, die Befugnis des Ausstellers und die Echtheit des Dienstsiegelabdrucks einer öffentlichen Urkunde beglaubigt, damit diese im Ausland anerkannt oder weiterverarbeitet werden kann.
Was ist der Zweck einer amtlichen Vorbeglaubigung?
- Prüfung der Echtheit: Es wird bestätigt, dass die unterzeichnende Person tatsächlich im Amt ist, nach den Gesetzen dazu befugt war und das Siegel echt ist.Keine
- Inhaltsprüfung: Der sachliche Inhalt oder die inhaltliche Richtigkeit des Dokuments wird dadurch nicht überprüft oder garantiert.
- Grundlage für Folgeschritte: Sie dient als essenzielle Basis für die anschließende Legalisation (durch eine ausländische Botschaft) oder die Erteilung einer Apostille (für Staaten des Haager Übereinkommens).
Wie ist der Ablauf im internationalen Verfahren?
- Ausstellung der Urkunde: Eine deutsche Behörde, ein Gericht oder eine Universität stellt das Originaldokument aus (z. B. Geburtsurkunde, Zeugnis, Gerichtsbeschluss).
- Vorbeglaubigung: Eine übergeordnete inländische Stelle (z. B. Landesinnenministerium, Regierungspräsidium oder das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) in Berlin) versieht das Dokument mit der Vorbeglaubigung.
- Endgültige Anerkennung / Endbeglaubigung:
- Mit Apostille: Die vorbeglaubigende Stelle stellt direkt die Haager Apostille aus, womit das Dokument direkt im Ausland nutzbar ist.
- Mit Legalisation: Nach der Vorbeglaubigung muss das Dokument zusätzlich bei der Konsularvertretung (Botschaft) des Ziellandes vorgelegt werden, um die endgültige Legalisation zu erhalten.
Wer ist in Deutschland dafür Zustständig?
Die Zuständigkeit hängt stark von der Art des Dokuments und dem Bundesland ab.
- Verwaltungs- und Personenstandsurkunden: Meist Regierungspräsidien, Bezirksregierungen oder in Berlin das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO).
- Gerichtliche Dokumente: Das jeweils übergeordnete Gericht oder Landgericht.
Was kostet eine amtliche Beglaubigung?
Eine amtliche Vorbeglaubigung kostet in Deutschland je nach Bundesland, Behörde und Art des Antrags (persönlich oder postalisch) zwischen 25,00 Euro und 66,00 Euro pro Dokument.
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