Was ist eine amtliche Endbeglaubigung?
FAQ
Eine Endbeglaubigung ist eine amtliche Bestätigung, die die Echtheit einer Urkunde für die Verwendung im Ausland bescheinigt. Sie stellt sicher, dass die Unterschrift, das Siegel oder der Stempel auf einem Dokument von einer dazu berechtigten Person stammen.
Wo für benötige ich eine Endbeglaubigung?
Im internationalen Urkundenverkehr müssen Dokumente (wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Handelsregisterauszüge) oft beglaubigt werden, damit ausländische Behörden sie anerkennen. Die Endbeglaubigung ist dabei der letzte Schritt im Inland, bevor das Dokument an die jeweilige Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zur endgültigen Legalisation übergeben wird.
Wir ist der Ablauf der Endbeglaubigung in Deutschland?
- Vorbeglaubigung: Die ausstellende Behörde oder eine übergeordnete Stelle (z. B. das Landgericht für Notarurkunden oder das Regierungspräsidium für Standesamtsurkunden) bestätigt die Echtheit.
- Endbeglaubigung: Eine Bundesbehörde – in Deutschland das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) im Auftrag des Auswärtigen Amts – beglaubigt die Unterschrift der Vorbeglaubigungsbehörde.
- Legalisation: Die Botschaft des Ziellandes im Inland bringt den finalen Bestätigungsvermerk an.
Wan benötige ich eine Endbeglaubigung?
Eine Endbeglaubigung wird nur für Länder benötigt, die nicht Mitglied des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation sind. Für Mitgliedsstaaten dieses Abkommens reicht die vereinfachte Apostille aus, wodurch die Endbeglaubigung und die anschließende Legalisation entfallen.
Hier können Sie einen Handelsregisterauszug mit Endbeglaubigung online anfordern.


