Die Verantwortung für die Betrieb des Handelsregisters Pinneberg liegt beim Amtsgericht Pinneberg, das in seiner Funktion als Registergericht eine entscheidende Rolle spielt. Das Registergericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die für die Führung öffentlicher Register (u.a. Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister) zuständig ist. Es prüft Anmeldungen auf formelle Korrektheit, nimmt Eintragungen vor, überwacht die Rechtmäßigkeit von Unternehmensdaten und macht diese elektronisch bekannt.
Bei uns entfällt die bürokratische und zeitaufwendige Registrierung über den Postweg, im Unterschied zur Bestellung beim gemeinsamen Registerportal der Länder um die amtlichen Handelsregisterauszüge zu erhalten.
Machen Sie es sich bequem und bestellen Sie bei uns einfach, online und schnell Ihren amtlichen Handelsregisterauszug.
Bei erfolglosen Recherchen oder die bestellten Dokumente sind nicht lieferbar, ist unser Service für Sie Kostenfrei.
Rund um die Uhr können Sie den beglaubigten Handelsregisterauszug mit Apostille online beantragen. Weitere Informationen zu diesen Beglaubigungen finden Sie unter FAQ auf unserer Webseite. Wir liefern Ihnen die amtlichen Beglaubigungen und Apostillen aller bundesweiten Amtsgerichte und erledigen die postalische Zusendung professionell und zuverlässig. Für den Kundenservice bieten wir Ihnen Rückfrage- und Kontaktmöglichkeiten per E-Mail an.
Alle Preise sind Nettopreise (zzgl. 19% USt.) und beinhalten die amtlichen Gebühren (Nr. 1310, 1311 des JVKostG).