Die Verantwortung für die Betrieb des Handelsregisters Lübeck liegt beim Amtsgericht Lübeck, das in seiner Funktion als Registergericht eine entscheidende Rolle spielt. Das Registergericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die für die Führung öffentlicher Register (u.a. Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister) zuständig ist. Es prüft Anmeldungen auf formelle Korrektheit, nimmt Eintragungen vor, überwacht die Rechtmäßigkeit von Unternehmensdaten und macht diese elektronisch bekannt.
Bei uns entfällt die zeitaufwendige bürokratische Registrierung über den Postweg, im Unterschied zur Bestellung beim Registerportal des Justizministeriums um die amtlichen Handelsregisterauszüge zu erhalten.
Machen Sie es sich bequem und bestellen Sie bei uns einfach, online und schnell Ihren amtlichen Handelsregisterauszug.
Ist unsere Recherche erfolglos und die bestellten Dokumente sind nicht lieferbar, ist unser Service für Sie Kostenfrei.
Bei uns können Sie den amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug mit Apostille online anfordern. Weitere Informationen zu diesen Beglaubigungen finden Sie unter FAQ auf unserer Webseite. Wir liefern Ihnen die amtlichen Beglaubigungen und Überbeglaubigungen (Apostillen) aller bundesweiten Amtsgerichte und erledigen die postalische Zusendung professionell und zuverlässig. Für den Kundenservice bieten wir Ihnen Rückfrage- und Kontaktmöglichkeiten per E-Mail oder Fax an.
Bestellungen von Handelsregisterauszügen der zuständigen Amtsgerichte nehmen wir rund um die Uhr entgegen. Die Preise beinhalten die amtliche Gebühr für das jeweilige Dokument (Nr. 1310, 1311 des JVKostG) sowie eine Servicegebühr.